
Wie lässt sich das Krisenmanagement mit Blick auf das StaRUG optimieren?
Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) hat vieles verändert: Unter anderem gelten seit Anfang 2021 im Insolvenzrecht neue Pflichten, auch hinsichtlich der Krisenfrüherkennung. Dies wirkt sich selbstverständlich auf das konkrete Krisenmanagement vor Ort aus. Doch welche Anpassungen der Prozesse und Zuständigkeiten beim Krisenmanagement erfordert das StaRUG? Unser Experte nennt neun Maßnahmen.