In einem mittelständischen Produktionsunternehmen der NE-Metall-Industrie kam es aufgrund einer stark zyklischen Abnehmerbranche (Stahlindustrie) zu Umsatzschwankungen, die in nachfrageschwachen Perioden zu negativen Unternehmensergebnissen führten. Zwischen Gesellschafter, Hausbank, Geschäftsführung, Betriebsrat und Gewerkschaft wurde ein ESUG-Verfahren nach §270b InsO (Schutzschirmverfahren) vereinbart, um das Unternehmen nachhaltig zu sanieren. Neben den Maßnahmen zur Kostenoptimierung lag ein weiterer Schwerpunkt auf der markt- und kundenorientierten Ausrichtung des Unternehmens.
Das Unternehmen ist ein klassisches mittelständisches Unternehmen (KMU) der Metallindustrie mit Fertigungsschwerpunkten auf mechanischer Bearbeitung (Drehen, Fräsen, Bohren) sowie auf anspruchsvollen Schweißarbeiten und Schweißkonstruktionen. Es ist gekennzeichnet durch eine Belegschaft mit hohem Durchschnittsalter, sehr langen Beschäftigungszeiten und hohem gewerkschaftlichen Organisationsgrad.
Personalabbau um zehn Prozent durch Gründung einer Transfergesellschaft
Der heutige Interim Manager konnte als Alleingeschäftsführer gemeinsam mit einem insolvenzerfahrenen CRO und dem vom Gericht eingesetzten Sachwalter nach intensiven Verhandlungen mit Gewerkschaft und Betriebsrat einen maximal sozial verträglichen Personalabbau von zehn Prozent der Belegschaft durch Gründung einer Transfergesellschaft realisieren. Die Kostenersparnis durch das ESUG-Verfahren gegenüber einem Personalabbau mit arbeitsrechtlich definierten Abfindungen lag bei rund einer Million Euro. Zudem konnten aufgrund des ESUG-Verfahrens die Pensionsverpflichtungen für alle bereits ausgeschiedenen und für die im Verfahren ausscheidenden Mitarbeitenden auf den Pensionssicherungsverein übertragen werden.
Bessere Finanzsituation durch Umschuldung und Insolvenzgeld
In der Kooperation mit den Banken konnten durch das ESUG-Verfahren Dauerschuldverhältnisse vom Unternehmen außerordentlich gekündigt und „optimiert“ werden. So konnte ein ungesichertes KfW-Darlehen über eine Million Euro gekündigt und quotal befriedigt werden. Das dreimonatige Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit verbesserte die Liquidität erheblich und stellte damit einen wesentlichen Baustein zur Finanzierung des ESUG-Verfahrens dar.
Schließlich konnte der heutige Interim Manager wesentlich dazu beitragen, mit Gewerkschaft und Betriebsrat einen „Zukunftstarifvertrag“ (Haustarifvertrag) zu vereinbaren. In diesem Vertrag verpflichtete sich die Belegschaft, zusätzliche Stunden über die wöchentliche tarifliche Arbeitszeit hinaus unentgeltlich zu erbringen.
ESUG-Verfahren nach sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen
Das ESUG-Verfahren wurde nach exakt sechsmonatiger Laufzeit beendet und kann als kompletter Erfolg bezeichnet werden. Positive Bilanzeffekte konnten durch die geschilderten Maßnahmen (Kündigung des ungesicherten Darlehens und Übertragung der Pensionsverpflichtungen) realisiert werden. Sie führten zu einer erheblichen Entlastung der Passivseite. Auf der Gewinn-und-Verlust-Ebene war insbesondere die sozialverträgliche Personalreduzierung das entscheidende Instrument, den Break-even-Point signifikant zu senken und das Unternehmen deutlich robuster gegenüber den nachfragebedingten Umsatzschwankungen aufzustellen.
Dem Vertrieb war es durch eine sehr enge Kommunikation sowie maximaler Offenheit und Transparenz gegenüber dem Markt gelungen, keinen (Ziel-)Kunden zu verlieren.
Das Unternehmen erwirtschaftet seit Abschluss des ESUG-Verfahrens stabil positive Ergebnisse.