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Unternehmensverkauf: Damit es (in Teilen) weitergeht

In einer Krise kann ein Unternehmensverkauf – oder zumindest die Veräußerung einzelner Geschäftsbereiche – eine vielversprechende Option sein, die Firma zu stabilisieren und es ihr zu ermöglichen, ihre Geschäftstätigkeit fortzuführen. Der damit einhergehende Merger-and-Acquisition-Prozess (M&A) ist jedoch eine sehr viel gravierendere Maßnahme zur Unternehmenssanierung als die strategische und operative Restrukturierung eines Unternehmens. Schließlich geht es bei einem Unternehmensverkauf nicht darum, die Firma zu reorganisieren und möglichst zu erhalten. Nein, diese Maßnahme hat das Ziel, einzelne Bereiche aus dem Unternehmen herauszulösen und zielgerichtet zu veräußern.

Den mitunter schmerzhaften Schritt eines Unternehmensverkaufs zu gehen und einen Merger-and-Acquisition-Prozess einzuleiten, kann im Zweifel die einzige Möglichkeit sein, ein kriselndes Unternehmen wieder rentabel zu machen. Entledigt sich die Firma jener Geschäftsbereiche, die nicht mehr funktionieren oder einer erfolgreichen Umsetzung der Unternehmensstrategie im Wege stehen, kann es sich komplett neu ausrichten und im besten Fall sogar neue Einnahmequellen erschließen.
 

Merger and Acquisition: Wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Merger-and-Acquisition-Prozesses. Sind die Zinsen niedrig, suchen Investoren gezielt nach Objekten, die hohe Renditen versprechen. Manche Wagniskapitalgeber haben sich auf Mergers and Acquisitions sowie den Handel mit Unternehmen oder Unternehmensteilen spezialisiert. Zudem sind auch bei vielen Business Angels lukrative Exits und Merger-and-Acquisition-Prozesse bereits Teil des Geschäftsmodells. So überrascht es nicht, dass die Zahl der M&A in Deutschland zunimmt – und das unabhängig davon, ob es sich dabei um Distress M&A handelt, also um die Übernahme eines Unternehmens mit hohem Illiquiditäts- oder Überschuldungsrisiko.

Der Merger-and-Acquisition-Prozess zur Abwicklung eines Unternehmensverkaufs ist nicht ganz unkompliziert. Es gilt, eine ganze Reihe an betriebswirtschaftlichen, handels- und vertragsrechtlichen Aspekten zu berücksichtigen. Erschwerend kommt hinzu, dass Unternehmer oft keine oder nur wenig Erfahrung mit Mergers and Acquisitions haben. Dies macht eine professionelle M&A-Beratung umso sinnvoller und wertvoller – insbesondere im Falle einer Distress M&A. Berater für Merger and Acquisition unterstützen Unternehmen bei der Planung des Merger-and-Acquisition-Prozess ebenso wie im Management aller anderen betriebswirtschaftlichen und juristischen Herausforderungen, die mit einem Unternehmensverkauf einhergehen. Professionelle M&A-Beratung in Anspruch zu nehmen, ist demnach sehr ratsam.
 

Unternehmensverkauf: Wie läuft ein Merger-and-Acquisition-Prozess ab? 

Ein M&A-Prozess durchläuft in der Regel drei Phasen: Vorbereitung, Transaktion und Integration.

Nachdem die krisenbehaftete Firma und der strategische Investor dem Unternehmensverkauf zugestimmt haben, geht es im Verlauf der Vorbereitung zunächst darum, das Zielunternehmen oder einzelne Teile dessen gründlich zu prüfen und die ermittelten Informationen in Form eines Memorandums oder Fact Books zugänglich zu machen. Während der Transaktionsphase dienen diese Informationen als Grundlage für die Verhandlung des Kaufpreises und die genaue Planung der eigentlichen Transaktion. Ist der Kaufvertrag schließlich unterzeichnet, übernimmt der Käufer in der abschließenden Integrationsphase das Zielunternehmen komplett oder in Teilen. Sofern gewünscht, erfolgt dann die Integration oder der Merger der akquirierten Firma.
 

Unternehmensverkauf: Der Merger-and-Acquisition-Prozess im Detail

Bei der intensiven Beschäftigung mit einem Unternehmensverkauf und dem Merger-and-Acquisition-Prozess entpuppt sich insbesondere die Vorbereitung als verhältnismäßig zeit- und arbeitsintensiv. Denn zunächst einmal muss der M&A-Prozess in Gang kommen. Hier ist ein strategischer Investor, der etwa im Auftrag einer Beteiligungsgesellschaft mithilfe von Mergers and Acquisitions Wertschöpfung betreibt, gefordert,

  1. potenzielle M&A-Targets zu identifizieren und durch ein erstes Screening ein Zielunternehmen auszuwählen,
  2. mit dem Zielunternehmen abzustimmen, ob überhaupt Interesse an einem Unternehmensverkauf besteht, und
  3. den M&A-Prozess durch Abgabe einer Absichtserklärung zu initiieren.

Haben beide Seiten ihre Bereitschaft zu Merger and Acquisition erklärt, kann die eigentliche Arbeit, beginnend mit einer tiefgehenden Prüfung des Zielunternehmens, starten. Demnach ist als nächstes

  1. eine Due Diligence durchzuführen. Ziel dabei ist, Daten zur Einschätzung des Unternehmenswerts zusammenzustelle und mögliche Dealbreaker, die den M&A-Prozess zunichtemachen würden, frühzeitig zu identifizieren. Um die Stärken und Schwächen des Zielunternehmens zu bestimmen, erfolgen üblicherweise folgende Analysen:

    ✔️ Qualität des Managements und dessen Bereitschaft zu M&A sowie
    ✔️ Qualität der Mitarbeitenden und deren Bereitschaft zu M&A.

Neben dem Personal ist auch die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens zu beurteilen. Dabei geht es darum, 

          ✔️ die Unternehmensziele zu definieren,
          ✔️ die Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens zu analysieren,
          ✔️ Risiken, denen das Geschäftsmodell unterliegt, zu bewerten und
          ✔️ betriebliche Strukturen inklusive der Abläufe und Qualitätsmanagementsysteme zu begutachten.

Nicht zuletzt sind auch das Branding und die Kommunikation des Zielunternehmens zu überprüfen, indem Profis für M&A-Beratung beurteilen,

          ✔️ wie das Unternehmen in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und 
          ✔️ ob es anfällig für White Washing oder Green Washing ist.

Mit erfolgter Due Diligence ist der den Unternehmensverkauf vorbereitende Merger-and-Acquisition-Prozess abgeschlossen. Was darauf folgt, ist die die eigentliche Transaktion. Sie stützt sich im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Due Diligence. Während dieser Phase geht es also darum, 

  1. die Transaktion endgültig zu strukturieren und
  2. das Zielunternehmen mit Hinblick auf Preisverhandlungen zu bewerten.

Der Wert des Zielunternehmens entspricht dabei im Grunde der Summe seines Going-Concern-Werts (Vermögen abzüglich Schulden) und seines Distress-Sale-Werts (Notverkaufswert), nachdem beide Größen mit der normalisierten Insolvenzwahrscheinlichkeit gewichtet wurden. Die Vertragsunterzeichnung schließt den Unternehmensverkauf ab, und die Integrationsphase kann beginnen. Doch dies ist nicht mehr Sache des akquirierten Unternehmens.
 

M&A-Beratung in kritischen Sondersituationen

Angesichts der Komplexität von Mergers and Acquisitions zeigt sich: Es ist extrem wichtig, einen Unternehmensverkauf sorgfältig zu planen. Doch gerade kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mangelt es wegen fehlender Ressourcen oft an strategischer Vorbereitung. Denn oftmals ist das Management mit dem operativen Geschäft so intensiv beschäftigt, dass keine Zeit für strategische Überlegungen, die beim Krisenmanagement in den Vordergrund rücken, bleibt. Doch stellt ein Unternehmensverkauf die letzte sinnvolle Maßnahme zur Restrukturierung eines Unternehmens dar, sind Entscheidungen schnell zu treffen. Schließlich gilt es, einen überstützten Unternehmensverkauf möglich zu vermeiden, weil der Distress-Sale-Wert in der Regel zu einem Unternehmensverkauf unter Wert nötigt.

Wer sich in solch einer kritischen Situationen an erfahrene Beraterinnen oder Berater wendet, die Unternehmen in allen Phasen des Merger-and-Acquisition-Prozesses mit Rat und Tat zur Seite stehen, kann auch einen Unternehmensverkauf geregelt abwickeln. Zugleich erhöhen sich die Chancen, mit einem sehr guten Ergebnis aus dem M&A-Prozess hervorzugehen und die Unternehmenssanierung einen großen Schritt voranzubringen.

Ihr Unternehmen befindet sich inmitten einer schwerwiegenden Krise? Zögern Sie nicht lange und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie umgehend dabei, passende Interim Professionals für Unternehmensverkauf zu finden!

Hannah Winter-Ulrich leitet die Unternehmenskommunikation bei der Deutschen Interim AG.

Hannah Winter-Ulrich

Leiterin Kommunikation

Hannah Winter-Ulrich tut, was sie liebt. Und liebt, was sie tut: das Schreiben. Die erfahrene Textpertin verantwortet nicht nur die Unternehmenskommunikation, sondern kreiert auch Content, der das angestrebte Kommunikationsziel stets erreicht. Hannah reizt es, komplexe Themen anschaulich und verständlich aufzubereiten. Kein Wunder, denn sie hat als B2B-Redakteurin über einen Zeitraum von rund 15 Jahren Dutzende IT- und Hightech-Unternehmen betreut.

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